Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Recht eines jeden Einzelnen, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln (zu “vererben”) und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu “erben”).

 

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Beratung des Erblassers und der Erben über alle erbrechtlichen Instrumentarien
  • Beratung und Vertretung bei gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge
  • Beratung über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Beratung bei Fragen der Gestaltung von Testamenten unter besonderer Berücksichtung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts
  • Überprüfung und Erstellung Verfassen von Testamenten, Vermächtnissen etc.
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung bei Erbverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
  • Vertretung von Erbengemeinschaften
  • Erbschein
  • Pflichtteilsrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratung bei Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Beratung bei Unternehmensnachfolge

 

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