Die Arzthaftung beschäftigt sich mit Verstößen des Arztes gegen seine sich aus dem zwischen Arzt und Patient abgeschlossenen Behandlungsvertrag ergebenden Pflichten. So schuldet der Arzt grds. keinen Erfolg, sondern nur das das fachgerechte Bemühen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden.

 

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Prüfung der geltend gemachten Ansprüche aus Vertrag und/ oder Delikt
  • Rechte und Pflichten von Arzt und Patient
  • Aufklärungs- Behandlungs-, Dokumentations- und Auskunftsfehler
  • Feststellung der eingetretene Schäden
  • Feststellung der verwertbaren Beweismittel
  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
  • Verhandlungen mit Ärzten und Schlichtungsstellen
  • Vertretung bei Arzthaftpflichtprozessen
  • Allg. Beratung betr. Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler sowie sonstiger Pflichtverstöße
  • Eilmaßnahmen

 

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